Mit der eigenen Bar in die Selbstständigkeit

Eine eigene Bar eröffnen ist mit Sicherheit leichter gesagt als getan. Denn man begibt sich hier in eine Selbstständigkeit, die von Grund auf schon einmal nicht jedem liegt. Natürlich ist es verlockend, sich den Traum als eigener Chef einer Bar zu erfüllen. Bevor die Gedanken konkreter werden, sollte man sich erst einmal über die eigenen finanziellen Voraussetzungen im Klaren sein.

Grundsätzliches

Kaufen, mieten oder pachten, alle Möglichkeiten sollten dabei durchgespielt werden. Bei einem Kauf wird ein Kaufvertrag abgeschlossen, dabei wird normalerweise der Mietvertrag vom Vorgänger übernommen, wird das Inventar übernommen, wird eine Ablösesummer vereinbart. Bei einer Pacht wird dem Besitzer eine Miete gezahlt, Raum und Einrichtung bleiben im Besitz des Vermieters. Bei einer Kaufmiete bekommt der Vermieter eine monatliche Miete, das Inventar und die Einrichtung werden aber dem Besitzer abgekauft.

Welche Genehmigungen und Voraussetzungen sind erforderlich?

 

Bei einem Kauf einer bereits existierenden Bar ist die Erteilung einer Betriebsbewilligung normalerweise einfacher als die teilweise strengen Auflagen bei einer Neugründung. Bei Übernahme einer Bar ist der Kontakt zum Bauamt empfehlenswert, um sich die möglichen baulichen Veränderungen genehmigen zu lassen. Das ist aber längst noch nicht alles an Genehmigungen und Voraussetzungen für die Eröffnung einer Bar in der Selbstständigkeit. Zunächst wird eine Gaststättenkonzession gebraucht. Die Beantragung stellt eine echte Herausforderung dar, denn es müssen eine ganze Reihe von Dokumenten vorgelegt werden. Dazu zählen ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis genauso wie eine Gewerbeanmeldung, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ein Gesundheitszeugnis und der Miet- oder Pachtvertrag. Außerdem wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt verlangt.

 

Eine gute Planung ist die halbe Miete

 

Ohne eine gute Planung ist die Vision einer eigenen Bar oftmals von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Eines der wichtigsten Instrumente dabei ist der Businessplan mit einem Finanzkonzept. Sowohl das Finanzamt wie auch die Bank verlangt solch ein finanzielles Konzept. Wenn das Bar-Equipment nicht mit übernommen wird, gehört auch die Investition in die Bar-Grundausstattung zum Finanzkonzept. Hier kann man sich an anderen Bars orientieren oder gern auch eigene Ideen gerade hinsichtlich der Bier-, Wein-, Sekt- und Whiskygläser umsetzen. Eine gute Wahl sind Nachtmann Gläser. Hierbei handelt es sich um stilvolle Kristallgläser, die jede Bareinrichtung aufwerten. Nachtmann Gläser gibt es verschiedenen Größen und Formen, besonders für Whiskygläser oder Longdrinkgläser eignen sich Nachtmann Gläser hervorragend.